AGB

§ 1 Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Sprecher Timo Sämann, Kupferschmiedshof 8, 90403 Nürnberg, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt und dessen Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. „Werktage“ bezeichnet die Wochentage Montag bis Freitag. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage.
  2. „Eine Minute gesprochener Text“ entspricht ca. 125 Wörtern.
  3. „E-Mail-Adresse“ bezeichnen die offiziellen E-Mail-Adressen des Auftragnehmers info@timosaemann.de und mail@timosaemann.de.
  4. „Bezahlte Werbung“ bezeichnet die Nutzung der Sprachaufnahme zu Werbezwecken (Broadcasting), in Massenmedien wie Radio, Kino, TV, Internet (z.B. YouTube Pre-Roll-Ad, Facebook Sponsored Post, Instagram Werbestory oder Bannerwerbung ), Point of Sale (Verkaufsort), Instore (Ladenfunk), im Stadion oder als Sponsoring („wird präsentiert von“). Als bezahlte Werbung wird jede allein stehende oder bereits in einen Werbespot integrierte entgeltliche Aufführung der Sprachaufnahme verstanden. Darunter ist also jede Aufführung zu verstehen, für die der Auftraggeber selbst den Werbeplatz im entsprechenden Medium bezahlt. Hierzu zählt auch die vorgelagerte oder eingebettete Werbung auf Internetseiten Dritter.
  5. „Internetseite des Auftragnehmers“ bezeichnet die offizielle Internetseite und den offiziellen Internetauftritt des Auftragnehmers unter
    www.timosaemann.de.
  6. Auftraggeber“ kann entweder ein Verbraucher oder ein Unternehmen sein. Ein Unternehmen bezeichnet dabei ein einzelnes Unternehmen ohne seine Konzerne, Tochter- oder Mutterunternehmen oder sonstige verbundene Unternehmen.
  7. „Grundgage“ bezeichnet die Grundvergütung der Leistungen des Auftragnehmers nach Zeit.
  8. „Lizenzhonorar“ bezeichnet die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Sprachaufnahmen.
  9. „Gesamtvergütung“ umfasst die Vergütung inklusive der Grundgage, dem Lizenzhonorar, der Studioleistungen gemäß §5 und den Kosten für die Lieferzeit.

§ 3 Vertragsinhalt

Für den konkreten Inhalt des Auftrages sowie die Höhe der Vergütung sind die Auftragsbestätigung einschließlich der Leistungsbeschreibung gemäß § 5 sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers maßgeblich.

§ 4 Vertragsschluss; Vertragsänderungen

  1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und frei bleibend (bloße invitatio ad offerendum).
  2. Mit Zugang der Bestellung unterbreitet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Angebot auf Abschluss eines Sprechervertrages.
  3. Der Auftragnehmer nimmt das Angebot des Auftraggebers mit der schriftlichen Auftragsbestätigung über die gemäß § 5 erstellte Leistungsbeschreibung an. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail oder Messenger-Dienste wie z.B. Facebook oder LinkedIn erfolgen.
  4. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus ausdrücklich das Recht vor, die Annahme solcher Aufträge zu verweigern, deren Inhalt gegen das geltende Recht verstößt und/oder deren Inhalt pornografisch, gewaltverherrlichend, fremdenfeindlich ist oder sonst gegen die guten Sitten verstößt. Sofern dem Auftragnehmer der Inhalt erst nach Vertragsschluss bekannt wird, steht dem Auftragnehmer ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
  5. Auftragsänderungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 5 Leistungsbeschreibung

  1. Der Auftragnehmer erstellt eine Leistungsbeschreibung entsprechend den gewünschten Sprechtexten, Unterlagen und Bedürfnissen des Auftraggebers. Die Leistungsbeschreibung hat – mit Ausnahme von nachträglichen Lizenzierungen – mindestens den folgenden Inhalt:
  • Grundgage „Aufnahme“ fürs Einsprechen und der maximalen Textlänge in Wörtern (Standarf: ohne Live-Regie);
  • Studioleistungen „Schnitt“ für Nachbearbeitung mit Umfang (z.B. Roh-, Grob- oder Feinschnitt) mit Anzahl und Format der auszuliefernden Audiodateien (Standard: 1 wav-Datei (48 kHz, 24 bit, mono) ohne Synchronisation zum finalen Film-/Videobild und ohne Hintergrundmusik);
  • „Lieferzeit“ (normale oder schnellere Lieferung) und
  • Lizenzhonorar „Lizenz“ und Informationen dazu wann und in welcher Form (z.B. ein Layout und/oder ein Spot, im Original oder in abgeänderter Form, mittels eines anderen als des ursprünglich vereinbarten Mediums, mit der geplanten Reichweite innerhalb eines bestimmten Zeitraums) die erstellte Sprachaufnahme veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht wird.

2. Die Leistungsbeschreibung regelt den Inhalt der beauftragten und von dem Auftragnehmer zu erbringenden Sprachaufnahme abschließend.

§ 6 Zahlung

  1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Gesamtvergütung.
  2. Die Gesamtvergütung und das Lizenzhonorar sind, wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Bestellungen ab einem Auftragswert von 3.000,00 € sind 50% der Gesamtvergütung als Anzahlung im Voraus fällig.
  3. Die Mindest-Gesamtvergütung je Bestellung beträgt 60,00 €.
  4. Soweit die Gesamtvergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils geltenden aktuellen Preisliste des Auftragnehmers, welche hier angefordert werden kann.
  5. Für den Fall, dass ein Aufnahme- bzw. Produktionstermin mit Live-Regie vereinbart ist, bei dem der Auftraggeber zugeschaltet oder persönlich im Studio anwesend ist und der Auftraggeber diesen Termin nicht einhalten kann, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtvergütung fällig, mindestens jedoch die unter § 6 Absatz (3) genannte Mindest-Gesamtvergütung je Bestellung in voller Höhe. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber den für den vereinbarten Aufnahme- bzw. Produktionstermin benötigten Text nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung benannten Fristen vor dem Termin liefert. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden durch den Ausfall entstanden ist. Dem Auftragnehmer steht der Nachweis eines höheren Schadens frei. Das Ausfallhonorar wird nicht fällig, wenn der Auftraggeber den Termin werktags mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.
  6. Wird zwischen den Parteien eine nicht vorgesehene zusätzlich zu erbringende Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung gemäß der jeweils geltenden aktuellen Preisliste des Auftragnehmers gemäß Absatz (4).
  7. Für nachträgliche Änderungswünsche an der Finalversion der Sprachaufnahme gelten die Konditionen und Preise, die unter dem Menüpunkt „Textänderungen“ auf der Internetseite des Auftragnehmers genannt werden. Sofern die Aufnahme noch nicht veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht wurde sowie weniger als 100 Tage seit Zusendung der Finalversion der Sprachaufnahme vergangen sind, gelten die dort aufgeführten Spezialpreise, andernfalls die normalen Standard-Preise laut Preisliste.
  8. Der Auftraggeber stimmt zu, die Rechnung ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei zu erhalten.
  9. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  10. Beiträge für die Künstlersozialkasse sind nicht Gegenstand der Gesamtvergütung. Wird der Auftraggeber zu solchen herangezogen, berechtigt dies nicht eine Kürzung oder Rückforderung der Gesamtvergütung.

§ 7 Lieferung

  1. Die Lieferzeit beginnt mit Absenden der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, frühestens jedoch mit Vorlage des finalen Sprechertextes als Textdatei. Texteinblendungen in Videos und Bilddateien wie etwa jpg sind keine Textdateien im Sinne dieses Vertrages.
  2. Es gilt die in der Leistungsbeschreibung angegebene Lieferzeit.
  3. Im Zweifel gelten, wenn die Lieferzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, die unter dem Menüpunkt „Lieferzeiten“ auf der Internetseite des Auftragnehmers genannten normalen Lieferzeiten.
  4. Die Lieferung der Sprachaufnahme erfolgt als Audiodatei im Format wie in der Leistungsbeschreibung angegebenen, sofern keine anderweitige Regelung in der Auftragsbestätigung angegeben wurde. Alle Sprachaufnahmen werden mit dem Dienst „WeTransfer“ geliefert. Der Auftragnehmer bewirkt die Lieferung, in dem er die Sprachaufnahme im Dienst „We Transfer“ abrufbar bereitstellt und dies dem Auftraggeber mitteilt.

§ 8 Abnahme

  1. Die von dem Auftragnehmer gelieferte Sprachaufnahme bedarf der Abnahme durch den Auftraggeber.
  2. Die Sprachaufnahme gilt spätestens 5 Werktage nach Lieferung der Sprachaufnahme als abgenommen, sofern der Auftraggeber zuvor keine wesentlichen Mängel rügt.
  3. Für den Fall, dass ein Aufnahme- bzw. Produktionstermin mit Live-Regie vereinbart ist, gilt die Sprachaufnahme nach Beendigung der Aufnahmesession als abgenommen. Weitergehende Mängelgewähransprüche hinsichtlich der nachfolgenden Bearbeitung der Sprachaufnahme durch den Auftragnehmer bleiben hiervon unberührt. Sofern danach ergänzende oder korrigierte Aufnahmen gewünscht sind, wird dies zusätzlich entsprechend § 6 Ziffer (6) berechnet.

§ 9 Lizenzen

  1. Alle Urheberrechte und Eigentumsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
  2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung bzw. bei nachträglicher Lizenzierung des gesamten Lizenzhonorars die für die im Rahmen der Auftragsbestätigung benannten Nutzungsarten erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
  3. Der Umfang der Nutzungsrechte ist in der Auftragsbestätigung in Form einer Lizenzbezeichnung festgelegt – sofern es sich nicht nur um ein individuelles Layout gemäß Absatz (5) handelt. Folgende Lizenzen werden vom Auftragnehmer angeboten:
    1. Interne Lizenz: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, weltweites, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Sprachaufnahme zur internen Nutzung der Sprachaufnahme innerhalb eines geschlossenen Nutzerkreises oder mit passwortgeschütztem Zugang (z.B. im Intranet) ein.
    2. Öffentliche Lizenz: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, weltweites, für die Nutzung zu sämtlichen Zwecken mit Ausnahme von bezahlter Werbung und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Sprachaufnahme ein.
    3. Lizenz für bezahlte Werbung: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich auf ein Jahr ab Erstausstrahlung beschränktes Nutzungsrecht an der Sprachaufnahme zur Nutzung der Sprachaufnahme in einem (1) Medium mit der in der Auftragsbestätigung festgelegten Reichweite ein. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zudem eine Interne Lizenz gemäß § 9 Ziffer (3) Nr. 1 an der Sprachaufnahme ein.
  4. Wird die Sprachaufnahme über die vereinbarte Lizenz hinaus verwendet ist ohne erneute Aufforderung eine zusätzliche Vergütung gemäß § 6 Absatz (6) fällig.
  5. Die Gesamtvergütung versteht sich für jeweils eine Schnittversion eines Projekts für einen Auftraggeber nach den Vorgaben der Auftragsbestätigung. Ein Projekt bezeichnet dabei die Herstellung einer spezifischen Medienproduktion (z.B. eines Videos). Sobald die Sprachaufnahme – auch nur in Teilen und auch ohne zusätzlich nötige Sprachaufnahmen – für eine andere Medienproduktion des gleichen Auftraggebers in einer zusätzlichen Version oder eines anderen Kunden des Auftraggebers, oder einer weiteren Sprache (z.B. Englisch) genutzt werden soll, wird dies zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für die synthetische Reproduktion der Stimme, die auf Basis bereits vom Auftragnehmer erstellter Aufnahmen durch eine Software generiert wird. Sofern vertraglich nicht gesondert vereinbart ist auch die Nutzung der Sprachaufnahme für Text-to-Speech-Projekte (TTS) ausgeschlossen.
  6. Individuelle Layouts (z.B. Demos und kostenpflichtige Layouts) dürfen ausschließlich für Präsentationen und Markttests verwendet werden. Die individuellen Layouts dürfen nicht ohne Einwilligung des Auftragnehmers veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken). Individuelle Layouts sind entsprechend vom Auftragnehmer (z.B. als Demo) gekennzeichnet.
  7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist nur im Rahmen der vereinbarten vertragsgemäßen Nutzung laut der Auftragsbestätigung möglich. Jede anderweitige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist vergütungspflichtig und bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.

§ 10 Rechteeinräumung des Auftraggebers an den Auftragnehmer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von dem Auftragnehmer hergestellten Produktionen zu Marketingzwecken und zur Erstellung und Vermarktung von Produktionsbeispielen zu nutzen. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend die Nutzung auf der Internetseite des Auftragnehmers und das Recht zur öffentlichen Vorführung.
  2. Dazu räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Eigenwerbung des Auftragnehmers das einfache, unterlizenzierbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem Namen, Marken und Logos des Auftraggebers ein.
  3. Der Auftraggeber kann der Nutzung nach § 10 Ziffer (1) und (2) schriftlich widersprechen.

§ 11 Allgemeine Haftung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Garantien und Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftragnehmer haftet bei einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wobei die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
  2. Bei Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei einer grobfahrlässigen Verletzung ebenfalls auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt ist.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass eine bestimmte Leistung nicht an einem bestimmten Termin erbracht werden kann, soweit die Gründe für die Verzögerung nicht aus dem Einflussbereich des Auftragnehmers stammen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fälle höherer Gewalt. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb der Einflusssphäre des Auftragnehmers liegen, ist der Auftragnehmer im Umfang des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit.
  5. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht
    a) für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Aussagen der Texte
    b) die Qualität und rechtzeitige Lieferung von Drittcontent, den der Auftraggeber bereit stellt oder bei Dritten erwirbt.

§ 12 Garantie des Auftraggebers, Freistellung

  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und insbesondere Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter an den zur Verfügung gestellten Materialien sowie einschlägige Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Informations- und Kommunikationsgesetz etc. nicht verletzt werden.
  2. Für den Fall der Zuwiderhandlung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Forderungen Dritter, die diese wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, einschließlich der für die Rechtsverfolgung anfallenden Kosten frei.

§ 13 Streitbeilegungsplattform

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Auftraggeber hier findet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.
  2. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufende oder hiervon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn der Auftragnehmer stimmt der Geltung schriftlich zu.
  3. Der Auftraggeber wird, sollte er nicht gleichzeitig der Endkunde der Sprachaufnahme sein, den Endkunden der Sprachaufnahme auf die Einhaltung dieser AGB und die Bedingungen der Auftragsbestätigung verpflichten und hat darüber hinaus den Endkunden zu informieren, dass eine darüber hinausgehende Nutzung mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann.
  4. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  5. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg.

Stand: Juli 2020